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  • AutorenbildArvid Spektor

Insektenkiller Licht

Aktualisiert: 21. März 2021

Der Weg zu insektenverträglichere Beleuchtung im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften

Die zunehmende nächtliche Beleuchtung in Städten und Gemeinden stört den Tag-Nacht-Rhythmus von uns Menschen und anderen Organismen. In diesem Zusammenhang wird von Lichtverschmutzung gesprochen. Der Begriff der Lichtverschmutzung (englisch light pollution), auch Lichtsmog genannt, ist die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen.


Unser nächtliches Stadt- und Landschaftsbild hat sich durch künstliche Beleuchtung stark verändert: Angestrahlte Bauwerke, Skybeamer auf Discotheken und Straßenlaternen erhellen den Himmel Nacht für Nacht. Ein großer Teil dieser Lichtverschmutzung stammt von schlecht konstruierten oder ineffektiven Lichtquellen. Neben der unnötigen Energieverschwendung hat die Lichtverschmutzung negative Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Doch welche Konsequenzen ergeben sich daraus für unsere nachtaktiven Insekten.



Falsche Außenbeleuchtung kann den Insekten enorm schaden. Der Grund dazu ist, dass nachtaktive, flugfähige Insekten sich nachts normalerweise am schwachen Licht der selbst leuchtender oder von anderen Sternen reflektierender Himmelskörper orientieren. Motten reicht beispielsweise die geringe Helligkeit des Mondes von nur 0,002 bis 0,4 Lux für die Futter- und Partnersuche.


Künstliche Lichtquellen, wie Straßenlaternen oder Außenbeleuchtung an Gebäuden sind jedoch um ein Vielfaches heller und überstrahlen natürliche Lichtquellen. Sie üben auf viele Insekten eine große Anziehungskraft aus und UV-, blaues und weißes LED-Licht lockt die meisten Insekten aus ihren natürlichen Lebensräumen an. Somit fallen viele nachtaktive Insekten der Lichtverschmutzung zum Opfer. Weil die Insekten ein wichtiger Teil der Nahrungskette für meisten Vögel und diverse Säugetiere sind, wird Ruf nach mehr Insektenschutz immer stärken. Die Zukunft liegt in insektenverträglichere Beleuchtung.


Das Land Baden-Württemberg bereits eine Anpassung im Naturschutzgesetzt zu Beleuchtungsanlagen vorgenommen. Nach § 21 wird festgelegt, dass im Zeitraum:


- vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und

- vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr


die Beleuchtung der Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich Beleuchtung verboten ist.

Auch ist ab dem 1. Januar 2021 neu errichtete Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sind mit einer den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden insektenfreundlichen Beleuchtung auszustatten. Im Übrigen sind bestehende Beleuchtungsanlagen bis zum Jahr 2030 um- oder nachzurüsten.


Bei Planung und Umsetzung von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich ist zu empfehlen:


Lichtfarbe:

Möglichst wenig, am besten keine kurzwelligen, Blauanteile im Licht enthalten sind. Die verträglichere Alternative für Insekten sind Lampen mit vielen rotwelligen Anteilen. Je mehr Rotanteile im Licht enthalten sind, desto weniger Insekten werden angezogen. Damit ist eine Beleuchtung mit 3000k oder wärmeren Farbtemperaturen zu empfehlen.


Lichtpunkthöhe und Optik:

Lichtpunkt so hoch wie nötig, so niedrig wie möglich zu setzen, denn die Insekten vom weitem das Licht sehen und angezogen werden. Mit möglichst niedriger Anbringung vermeidet man weite Abstrahlung in die Umgebung. Um unnötige Lichtemissionen zu vermeiden, sollte der Leuchtkörper über eine gute Linsenoptik verfügen, sodass die Lichtstrahlung nur dort ankommt, wo sie auch gebraucht wird.


Leuchtengehäuse:

Das Lampengehäuse soll vollständig abgeschlossener gegen das Eindringen von Insekten gebaut sein. Gehäuseoberfläche sollte eine Temperatur von 60 °C nicht übersteigen.

Intelligenz:

Durch Einbau von Lichtsteuerung mit Zeitschaltuhren, Dämmerungsschaltern und Bewegungsmeldern ermöglicht bedarfsgerechte Lichtnutzung. Dauer der Beleuchtung kann nach Sensoraktivierung flexibel eingestellt werden. Damit erhalten Städte und Gemeinde eine maßgeschneiderte LED-Straßenbeleuchtung mit Bewegungsmelder, die den Bewohnern Sicherheit bietet und gleichzeitig die natürliche Nachtdunkelheit erhält.


Die Reduktion der Lichtverschmutzung bring weitere Vorteile mit sich. Weniger Lichtemissionen bedeuten weniger Energieverbrauch und damit geringere Stromkosten und erlauben die wahre Ästhetik der Nacht und des Sternenhimmels zu genießen.


Auf der Suche nach einem geeigneten Anbieter sollte man zunächst die Leuchtenhersteller anfrage. Denn dieser bietet nicht nur die Dienstleistung, sondern eine größere Produktvielfalt und -nachhaltigkeit. Daher bevor Sie eine Veränderung an der Beleuchtung vornehmen, lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Lichtexperten beraten und bei der Umsetzung unterstützen.


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